Gesetzentwurf zur Patientenverfügung
Habt ihr schon von dem neuen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung gehört? Wird nicht besonders drüber diskutiert in der Öffentlichkeit. Kein Wunder, wenn man durch geschicktes Timing (die letzten Tage der EM) ein all zu großes Medienecho zu vermeiden weiß! Deshalb möchte ich Euch drauf aufmerksam machen!
Diese Änderung schwächt die Selbstbestimmung aller Menschen – besonders aber der Menschen mit geistigen Behinderungen!!!
Kurzfassung: Wenn zwischen Betreuungsperson und Arzt “Einvernehmen” über den mutmaßlichen Willen des Patienten besteht, dürfen sie entscheiden. Und das auch, wenn die Entscheidung langfristige gesundheitliche Schäden oder den Tod zur Folge haben können! Es muss nicht mehr – wie bisher – ein Vormundschaftsgericht prüfen, ob diese Behandlung wirklich dem Willen des Patienten entsprechen kann!
Hier gibt es eine Kurzbeschreibung des Gesetzentwurfes (der brisante Teil fehlt aber)…
Hier gibt es den Gesetzentwurf als
Die wichtigen Änderungen stehen in Art.1 Abs.4 [also §1904 (1) + (4)]:
Eine Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 (also eine Genehmigung eines Vormundschaftsgerichtes, weil die Behandlung, medizinisch gesehen bedenklich oder tödlich ist) ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen (Einvernehmen lässt sich ja auf vielen Wegen herstellen…) darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung (bla bla… -> das was die Betreuungsperson zur Behandlung sagt) dem Willen des Betreuten entspricht.
Besonders die Selbstbestimmtheit von Menschen mit geistiger Behinderung hat hier also keine Chance, wenn sich Eltern oder andere Betreuer mit dem Arzt einig sind…
Otto Speck oder ein anderer von den Altmeistern hat mal gesagt, dass die Heil- und Sonderpädagogik eine Frühwarnfunktion bei Gefahren für Menschen mit (geistiger) Behinderung hat. Meiner Meinung nach ist die hier dringend zu aktivieren!
Bitte redet mit Kollegen etc. darüber und verbreitet, dass hinter der Sache eine große Gefahr lauert! Noch ist es nur ein Entwurf! Ich würde mich auch sehr über Kommentare freuen!

(4,00 Sterne bei 2 Stimmen)




Hallo Timo,
ich verstehe deine Bedenken und ich sehe die Gefahr auch. Es hat in der Vergangenheit Ärzte gegeben, die ihren Eid gebrochen haben und Betreuer, die ihr Amt missbraucht haben. Eine Kombination dieser beiden wäre bei dem aktuellen Gesetzentwurf verhängnisvoll…
Ich hoffe dennoch auf das Gute im Menschen (bin ich zu naiv?) und denke dass die Gefahr recht gering ist. Schließlich können, entweder Betreuer oder Arzt, falls Gefahr droht, regulierend eingreifen.
@Autor: Ist ja wirklich interessant! Ich bin ein bißchen geschockt! Gibt es denn Neuigkeiten? Hat sich irgendjemand gewehrt?
Petra Böhme
Habe das mit einigen Leuten in der Uni diskutiert und noch weiterverfolgt. Wir haben über verschiedene Kanäle versucht weitere Wissenschaftler, Lehrer, Ärzte usw. mit ins Boot zu holen. Aber es endete wie immer: “Das ist ja ein Skandal! Da muss man was machen! Gut, dass Sie das mal ansprechen… aber ich habe leider keine Zeit/Interesse.” Kennt man ja… hab immer gedacht Pädagogen würden dieses “Feuer” vielleicht nicht wie alle anderen langsam verlieren, aber ist wohl so…
Gestern hab ich in nem Magazin auf nem Öffentlich-rechtlichen Sender abends spät so um 23°° nen Bericht drüber gesehen. Aber aufhalten kann mans jetzt eh nicht mehr.